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Am Markt 9, 37213 Witzenhausen
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Bioresonanz

Bioresonanz-Methode

Die Bioresonanzmethode gehört in den Bereich der Komplementärmedizin und wird in Kooperation mit Medizinern ständig optimiert und weiterentwickelt.

Der Name Bioresonanz leitet sich von den griechischen Wörtern “bios” (das Leben) und “Resonanz” in der Bedeutung von “Mitschwingen” ab.
Bioresonanz geht davon aus, dass jede Zelle, jedes Organ und jeder Organismus ein spezifisches, unverwechselbares Eigenfrequenzmuster (Schwingung) besitzt. Dies gilt auch für Bakterien, Viren un d andere Krankheitserreger.Krankheiten erzeugen im Körper fehlerhafte Schwingungen, die unsere Abwehrzellen erkennen und neutralisieren können, bis ihr Potential erschöpft ist.

Mit Hilfe der Bioresonanzmethode soll das energetische Gleichgewicht wieder hergestellt werden. Ähnlich wie in der Homöopathie, wo Informationen des Arzneimittels eine Reaktion des Körpers auslösen, werden hier elektromagnetische Schwingungen mit ihrem jeweils ganz spezifischen Muster vom Körper in das Gerät eingeschwungen und je nach Bedarf moduliert wieder an den Patienten zurückgeleitet.
Die Bioresonanztherapie kann zu einer deutlichen Stärkung der eigenen Abwehr- und Selbstheilungskräfte führen.

Ich arbeite mit dem Bicom Gerät: Das BICOM optima® das nach dieser Methode arbeitet, ist ein zertifiziertes Medizinprodukt der Klasse IIa. Es dient der Aktivierung und Wiederherstellung der körpereigenen Selbstheilungskräfte. Es wird für die Behandlung von leichten bis moderaten allergischen und allergieassoziierten Erkrankungen und Komplikationen empfohlen, hauptsächlich aber für allergische Rhinokonjunktivitis.

Die Bioresonanzmethode könnte bei folgenden Beschwerden eingesetzt werden:

  • Allergien
  • Nahrungsmittelunverträglichkeit
  • Heuschnupfen
  • Akute und chronische Schmerzzustände
  • Kiefergelenksstörungen und Störungen des Iliosakralgelenks (Kreuzbein-Darmbein-Gelenk)
  • Chronische Erkrankungen
  • Migräne
  • Entgiftung
  • Schlafstörungen
  • Wechseljahrbeschwerden
  • Raucherentwöhnung
  • Erkältungen, chronische Nebenhöhlenentzündung
  • Chronische Infekte wie Pfeiffersches Drüsenfieber (Mononukleose)
  • Borreliose
  • Virenbelastungen
  • Chronische Pilzinfektionen

Ablauf einer Bioresonanzbehandlung:

Vor dem Beginn einer Bioresonanztherapie ist ein ausführliches Anamnesegespräch erforderlich

Vor und nach der Behandlung?

Vor und nach der Therapie sollte der Patient mindestens 6 Stunden keinen Alkohol trinken und ebenso auf Kaffee verzichten.

Es unerlässlich für die Therapie, dass Sie während des Behandlungszeitraums mindestens 2 Liter mineralarmes Wasser trinken, damit die gelösten Schadstoffe aus dem Körper ausgeleitet werden können. Reaktionen, die durch die Therapie auftreten können, sind die oben erwähnte Übelkeit, Müdigkeit, Wärme– oder Kältegefühle oder leichtes Schwitzen. Dies klingen in der Regel nach kurzer Zeit ab.

Medikamente für andere Erkrankungen (z.B. Bluthochdruck) sollen ganz normal weiter genommen werden.

Wie viele Behandlungen sind erforderlich?

Je nach Patient und Beschwerdebilder variiert die Anzahl der Bioresonanzbehandlungen. Manchmal reichen schon wenige Behandlungen aus. Unter Umständen muss man die Bioresonanzbehandlungen in größeren Abständen wiederholen.

Dauer der Behandlung?

Die Dauer einer Bioresonanzbehandlung variiert je nach Therapie. Im Schnitt dauert eine Sitzung etwa 30 – 60 Minuten.

Was macht der Patient während der BICOM Bioresonanzbehandlung?

Während der Behandlung ist der Patient mit dem BICOM Gerät verbunden. Er kann ganz entspannt sitzen oder liegen.

Gibt es Nebenwirkungen?

Die Therapie ist ohne schädliche Nebenwirkungen und absolut schmerzfrei.

Was kostet die Bioresonanztherapie?

Die Grundlage für die Behandlungskosten der Bioresonanz in meiner Arztpraxis ist das Gebührenverzeichnis für Ärzte (GOÄ). Die Kosten einer Bioresonazbehandlung werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel nicht übernommen, bei privaten Krankenversicherungen oder evtl. Zusatzversicherungen ist dies möglich. Daher handhabe ich die Abrechnung in meiner Praxis wie folgt:

Patienten mit privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen

Die privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung alle Kosten der Behandlung für die Bioresonanz übernimmt. Wenn Sie eine Rechnung für Ihre Versicherung wünschen, erstelle ich Ihnen diese gerne im Rahmen des GOÄ. Diese Rechnung ist dann, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenversicherung, innerhalb einem Monat zahlbar.

Hinweis: Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach ihrer Notwendigkeit. Das Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen. Vor Ihrer Behandlung bespreche ich mit Ihnen ausführlich den Therapieplan und die Kosten.

Für gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, berechne ich Ihnen Sonderkonditionen, um auch gesetzlich Krankenversicherten ohne Zusatzversicherung die Bioresonanzbehandlung anbieten zu können:

Die Kosten für den ersten Termin mit eingehender Anamnese liegen für Selbstzahler bei 95 Euro pro Stunde.

Die Kosten für die weiteren Behandlungstermine werden je nach Aufwand und Zeit berechnet. Sie liegen zwischen 30 und 50 Euro.

Das Honorar wird nach jeder Behandlung sofort fällig. In besonderen Fällen werden auch Sammelrechnungen ausgestellt.

Selbstverständlich bespreche ich mit Ihnen vor Ihrer Behandlung den Therapieplan und die zu erwartenden Kosten.

Als Selbstzahler können Sie die Behandlungskosten bei der Steuer geltend machen. Sprechen Sie diesbezüglich bitte mit Ihrem Steuerberater. Sie erhalten von mir Jahresquittungen zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt. Auf diesen stehen keine Diagnosen oder Abrechnungsziffern.

Härtefallregelung

Sie möchten gerne meine Leistungen in Anspruch nehmen, sind aber derzeit nicht in der Lage die Honorarkosten aufzubringen? Scheuen Sie sich bitte nicht, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Ich bin sicher, dass wir eine gute Lösung finden!

Ausfallhonorar

Vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen werden können, müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden (Montagstermine entsprechend am Freitag), damit diese an andere Patienten vergeben werden können. Andernfalls muss ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 95,00 Euro in Rechnung stellen.

Aufnahmegespräch und Bioresonanztherapie. 123,34 EUR
Folgebehandlung, je Sitzung 57,64 EUR
Raucherentwöhnung durch Bioresonanz

unabhängig von der Anzahl der Sitzungen.

150 EUR

 

Mehr Informationen für Patienten: